Pastoralrat

Aufgaben des Pastoralrates

Der Pastoralrat übernimmt die Aufgabenfelder eines Kirchenvorstandes und eines Pfarrgemeinderates. Diese beinhalten:

  • Finanz- und Vermögensverwaltung der Gemeinde
  • Verantwortlichkeit und Entscheidung in Personalfragen
  • Organisation aller Gemeindeangelegenheiten im Bereich von Bau, Erhaltung und Sanierung der gemeindeeigenen Immobilien
  • alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu beraten und sachgerechte Entscheidungen herbei zu führen

  • die Angelegenheiten der Gemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.

Die Sitzungen des PR sind öffentlich. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, z.B. in Personalfragen. 

Vorsitzender: Propst Martin Tenge


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