Pastoralrat
Aufgaben des Pastoralrates
Der Pastoralrat übernimmt die Aufgabenfelder eines Kirchenvorstandes und eines Pfarrgemeinderates. Diese beinhalten:
- Finanz- und Vermögensverwaltung der Gemeinde
- Verantwortlichkeit und Entscheidung in Personalfragen
- Organisation aller Gemeindeangelegenheiten im Bereich von Bau, Erhaltung und Sanierung der gemeindeeigenen Immobilien
alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu beraten und sachgerechte Entscheidungen herbei zu führen
die Angelegenheiten der Gemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.
Die Sitzungen des PR sind öffentlich. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, z.B. in Personalfragen.
Vorsitzender: Propst Martin Tenge